Als Heilpraktiker tätig aufgrund der „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ gemäß § 1 Abs.1 des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939. Die Erlaubnis wurde durch das Gesundheitsamt Lichtenberg zu Berlin am 11.11.2014
erteilt.